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Rechtliches

Erbschaft, Erbfolge, Steuern und Freibeträge – Ein Überblick

Neben dem Verlust eines geliebten Menschen und der damit verbundenen Organisation der Beisetzung kommen schnell auch rechtliche Fragen auf, spätestens wenn es um die Erbschaft geht. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die Erbschaft, die Letztwillige Verfügung, die gesetzliche Erbfolge, Steuern und Freibeträge geben.

Letztwillige Verfügung

Jeder Mensch hat das Recht, innerhalb eines bestimmten Rahmens den Ort, die Form und den Ablauf seiner Beerdigung zu bestimmen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Wunsch schriftlich festgehalten wird.

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Letztwillige Verfügung

Jeder Mensch hat das Recht, innerhalb eines bestimmten Rahmens den Ort, die Form und den Ablauf seiner Beerdigung zu bestimmen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Wunsch schriftlich festgehalten wird.

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Erbschaftssteuer – Schenkungssteuer

Nach dem Tode eines Menschen geht dessen Vermögen – der so genannte Nachlass oder die Erbschaft – vom Erblasser auf die Erben über. Dieser Vermögensübergang von Todes wegen unterliegt der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

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Erbschaftssteuer – Schenkungssteuer

Nach dem Tode eines Menschen geht dessen Vermögen – der so genannte Nachlass oder die Erbschaft – vom Erblasser auf die Erben über. Dieser Vermögensübergang von Todes wegen unterliegt der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

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Gesetzliche Erbfolge

Hat der Verstorbene (Erblasser) kein Testament hinterlassen und zu Lebzeiten auch keinen Erbvertrag abgeschlossen, gilt die sog. gesetzliche Erbfolge.

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Gesetzliche Erbfolge

Hat der Verstorbene (Erblasser) kein Testament hinterlassen und zu Lebzeiten auch keinen Erbvertrag abgeschlossen, gilt die sog. gesetzliche Erbfolge.

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"Traurigsein ist wohl etwas Natürliches. Es ist wohl ein
Atemholen zur Freude, ein Vorbereiten der Seele dazu."

Paula Modersohn-Becker, (1876 - 1907), deutsche Malerin

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So einzigartig wie der Mensch ist auch sein Abschied

Was Sie bei einem Sterbefall zu beachten haben und wie sich die Wünsche des Verstorbenen mit Ihren Vorstellungen vereinbaren lassen klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

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Erinnerungen gemeinsam teilen und online kondolieren. In unserem Gedenkportal können Sie an einen geliebten Menschen erinnern, den Hinterbliebenen Trost spenden und gemeinsam Ihre Erinnerungen teilen.

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